406-MHz-EPIRB und PLB: Auswahl, Registrierung, Prüfung
Quellengestützter Leitfaden zu EPIRB und PLB: Länderkennung, Registrierung, Montage, Selbsttest, Batteriewechsel, Fehlalarm und sichere Ausmusterung.

Kurz gesagt
Eine EPIRB schützt vor allem das Fahrzeug und kann sich automatisch lösen; eine PLB bleibt bei einer Person und wird manuell aktiviert. Beide benötigen die richtige Länderkennung, aktuelle Registerdaten und Selbsttests genau nach Herstelleranleitung. Batterie, Halterung und hydrostatischen Auslöser fristgerecht prüfen und jede versehentliche Auslösung sofort der zuständigen Rettungsleitstelle melden.
Artikelübersicht
Eine 406-MHz-Notfunkbake ist kein Gegenstand, den man nach dem Kauf einfach im Schapp vergessen darf. Erst die Verbindung aus passendem Bakentyp, korrekter Länderkennung, aktueller Registrierung, geeigneter Halterung und eingewiesener Besatzung macht aus dem Sender ein belastbares Rettungsmittel.
Das Unfallbild entscheidet zwischen EPIRB und PLB
Eine EPIRB ist für den maritimen Einsatz vorgesehen und dem Fahrzeug zugeordnet. Eine PLB wird von einer Person getragen und bleibt idealerweise bei ihr, wenn sie über Bord geht oder sich mit dem Beiboot entfernt. Die ähnlich aussehenden Geräte decken deshalb nicht automatisch dasselbe Risiko ab.
Eine automatische EPIRB kann sich aus einer hydrostatischen Halterung lösen, aufschwimmen und senden, wenn das Boot sinkt. Voraussetzung ist ein freier Weg an die Oberfläche. Manuelle EPIRBs und PLBs müssen dagegen von einer handlungsfähigen Person erreicht und eingeschaltet werden.
Für ein Fahrtenboot mit mehreren Menschen bewertet Batoo die EPIRB als gemeinsames System des Schiffes, persönliche PLBs dagegen als mögliche Ergänzung. Welche Ausrüstung vorgeschrieben ist, hängt von Flagge, Fahrzeugart und Reisegebiet ab. Eine PLB darf daher nicht allein wegen ihrer geringeren Größe an die Stelle einer vorgeschriebenen oder sachlich erforderlichen EPIRB gesetzt werden.
Ein eingebauter GNSS-Empfänger ist besonders sinnvoll, weil die Bake ihre berechnete Position in der digitalen Alarmmeldung mitgeben kann. AIS-Ortungssignal, Blitzlicht und Return Link Service sind modellabhängige Zusatzmerkmale und müssen in Zulassung und Handbuch bestätigt sein. Bei Import- und Gebrauchtgeräten ist außerdem zu prüfen, ob die Länderprogrammierung zum zuständigen Register passt.
Die Registrierung verbindet Funkcode und Rettungsplan
Der ausgesendete Code führt die Rettungsleitstelle zum hinterlegten Datensatz. Dort können Bootsbeschreibung, mögliche Personenzahl, Kommunikationsausrüstung und erreichbare Kontakte stehen. Eine Produktgarantie oder Kundenregistrierung beim Händler erfüllt diese Aufgabe nicht.
Auf dem Gerät findet sich die Kennung als HEX ID oder UIN. Bei Baken der ersten Generation sind üblicherweise 15 hexadezimale Zeichen angegeben, bei Geräten der zweiten Generation können es 23 sein. Der Code ist exakt vom Etikett zu übernehmen und darf nicht aus Seriennummer, MMSI oder Modellnamen abgeleitet werden.
Bewahren Sie ein lesbares Foto des Etiketts und die Bestätigung des Registers außerhalb des Bootes auf. Dann bleibt die Kennung verfügbar, selbst wenn das Schiff verloren geht. Der Notfallkontakt sollte die aktuelle Reiseplanung kennen, aber nicht selbst an Bord sein, damit er einer Leitstelle tatsächlich zusätzliche Angaben geben kann.
Bei Verkauf, Eignerwechsel, neuem Schiff, neuer Telefonnummer oder verändertem Notfallkontakt muss der Datensatz nach den Regeln des Codierungslandes geändert werden. Der bisherige Eigentümer meldet Verkauf oder Aufgabe, der neue registriert auf den eigenen Namen. Andernfalls kann ein korrekt empfangener Alarm mit einem veralteten Boot verknüpft werden.
Wie stark nationale Vorgaben abweichen können, zeigt das britische Regelwerk von 2026. Nach Angaben der Maritime and Coastguard Agency müssen EPIRBs und PLBs im Geltungsbereich auf betroffenen britischen Schiffen, Luftkissenfahrzeugen und Wasserfahrzeugen registriert sein; bei PLBs kann das Register mehrere Einsatzzwecke oder Fahrzeuge erfassen. Für eine andere Flagge ist jedoch deren eigene Behörde maßgeblich.
Eine automatische Bake braucht freien Auftrieb
Die Halterung einer Float-free-EPIRB gehört dorthin, wo sie beim Sinken vom Wasser erreicht wird und die freigegebene Bake ungehindert aufsteigen kann. Innenraum, geschlossene Persenning oder davor gestautes Decksmaterial vereiteln diesen Ablauf. Zugleich sind Einbaulage und Umweltschutzvorgaben des Herstellers einzuhalten.
Die Fangleine wird ordentlich an der Bake verstaut, aber nicht dauerhaft am Schiff oder an der Halterung festgebunden. Die MCA-Prüfanleitung verlangt, Zustand und Vorhandensein dieser Leine zu kontrollieren. Sie soll die schwimmende Bake nach der Freigabe bei den Überlebenden oder der Rettungsinsel halten, nicht mit dem sinkenden Rumpf verbinden.
Bei manuellen Geräten ist Erreichbarkeit unter schlechten Bedingungen zu beurteilen. Rauch, Dunkelheit, starke Krängung und eine hastige Evakuierung machen ein verschlossenes, tiefes Schapp problematisch. Alle regelmäßigen Mitfahrer sollten Entriegelung, Antennenstellung, Leine sowie den Unterschied zwischen Selbsttest und Notauslösung kennen.
Zur Sichtkontrolle gehören Gehäuse, Antenne, Beschriftung, Halterung und Anzeichen von Wassereintritt. Bei automatischen Anlagen kommen hydrostatischer Auslöser und dessen Ablaufdatum hinzu. Nach jeder Handhabung wird die Bake richtig eingesetzt und geprüft, ob versehentlich eine Aussendung begonnen hat.
Selbsttest und Batterie bleiben Herstellersache
Für die regelmäßige Kontrolle ist ausschließlich der im Handbuch beschriebene Selbsttest bestimmt. NOAA weist darauf hin, dass das operative Satellitensystem kein Versuchsnetz ist; eine normale Aktivierung wird als Seenotfall verarbeitet, sofern kein besonders genehmigter Test vorliegt. Leuchtfolge, Tonsignal und zulässige Häufigkeit sind daher modellbezogen nachzuschlagen.
Ein Eintrag im Sicherheitslog sollte Datum, Ergebnis, Gehäusezustand, Registrierungsstand, Batteriefrist, Halterung, Fangleine und gegebenenfalls den hydrostatischen Auslöser umfassen. Wiederholte Versuche auf Verdacht sind keine Fehlerdiagnose. Auch der GNSS-Selbsttest erfolgt nur nach Anleitung, weil er mehr Batteriekapazität beanspruchen kann als die einfache interne Prüfung.
Die Batterie ist ein freigegebenes Wartungsteil und keine beliebige Ersatzquelle. Die U.S. Coast Guard fordert den Austausch spätestens zum Datum auf dem Etikett, mit dem vorgeschriebenen Typ und durch einen vom Hersteller zugelassenen Betrieb; ein falscher Akku kann die geforderte Sendedauer verfehlen. Nach einem echten Einsatz gelten zusätzlich die vorgezogenen Austauschregeln des jeweiligen Herstellers.
Für EPIRBs in ihrem Non-SOLAS-Regime nennt die MCA höchstens fünf Jahre zwischen landseitigen Wartungen. Dafür verlangt sie qualifiziertes Personal, kalibrierte Prüfmittel, zugelassene Ersatzteile und eine Dichtheitskontrolle. Diese britische Frist ist keine pauschale Regel für jedes Sportboot; Zulassung, Flaggenrecht und Gerätehandbuch gehen vor.
Auf Auslösung folgt immer eine Meldung
Eine Notfunkbake wird bei schwerer und unmittelbarer Gefahr aktiviert, wenn Hilfe erforderlich ist. Die Antenne braucht freie Sicht, das Gerät seine vorgeschriebene Betriebslage; eine schwimmfähige EPIRB sollte im Wasser wie vorgesehen treiben. UKW-Funk und weitere Notsignale bleiben wichtig, weil sie Art und Verlauf des Notfalls zusätzlich erklären können.
Wird die Bake versehentlich ausgelöst, schaltet man sie ab und informiert sofort die zuständige Rettungsleitstelle. Dabei sind Kennung und die eindeutige Aussage erforderlich, dass keine Notlage besteht. Auf einen Rückruf zu warten wäre falsch, denn selbst eine kurze Aussendung kann die Alarmkette bereits gestartet haben.
Auch die Entsorgung muss Fehlalarme verhindern. NOAA empfiehlt, ausgemusterte Geräte funktionsunfähig zu machen, nach Möglichkeit die Batterie zu entfernen und sie an den Hersteller zurückzugeben oder kontrolliert zu zerstören. Parallel wird der Registereintrag geändert; Elektronik und Batterie gehören in die jeweils vorgesehenen lokalen Entsorgungswege.
Vor dem Ablegen lässt sich die Bereitschaft in einer festen Reihenfolge prüfen: Länderkennung, Registerdaten, Montageweg, Ablaufdaten, erlaubter Selbsttest und Einweisung. Eine technisch moderne Bake mit blockiertem Aufschwimmweg bleibt unvollständig. Entscheidend ist die gepflegte Rettungskette rund um den Sender.
Quellen und Verweise
Konsultierte Quellen und erhaltene Verweise zur Prüfung von Daten und Kontext.
- 406MHz Emergency Distress BeaconsNOAA SARSAT
- Frequently Asked QuestionsNOAA SARSAT
- Emergency Position Indicating Radiobeacon (EPIRB)U.S. Coast Guard Navigation Center
- MGN 673 (M+F): Radio communications: non-SOLAS vesselsUK Maritime and Coastguard Agency · 2023-01-31
- MGN 665 (M+F) Amendment 1: Mandatory registration of EPIRBs and PLBsUK Maritime and Coastguard Agency · 2026-03-24


